Mitarbeiterschulung

Am Anfang steht ein klares Bekenntnis der Unternehmensführung zur Compliance. Getragen wird Compliance jedoch von allen Mitarbeitern eines Unternehmens.

Mitarbeiter werden mit den Regeln und Werten des Unternehmens durch unseren Verhaltenskodex vertraut gemacht und erfahren wie sie im Falle von Verstößen über direkte Meldung oder anonymisiert über das Hinweisgebersystem vorgehen können.

Damit dies nicht in Vergessenheit geraten kann schulen wir unsere Mitarbeiter einmal jährlich zum Thema Compliance.

RECHT UND ORDNUNG

Einhaltung von Recht und Gesetz und der Unternehmensregeln sind für alle Mitarbeiter der Budak GmbH verbindlich und allerorts gültig. Alle Mitarbeiter haben die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, in deren Rahmen sie handeln. Gesetzesverstöße müssen unter allen Umständen vermieden werden, Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes, unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Strafen, wegen der Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT

Jeder einzelne Mitarbeiter ist für die Sicherheit aller zuständig. Es wird erwartet, dass Sicherheitsmängel aufgezeigt, angegangen und schnellstmöglich und umfassend beseitigt werden. Die zuständigen Führungskräfte stellen sicher, dass die an einer Anlage tätigen Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und unterwiesen sind. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz werden von allen unterstützt; außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Hinweise an Vorgesetzte oder andere geeignete Stellen.

DISKRIMINIERUNGSVERBOT

Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Nationalität, des Geschlechts, der Hautfarbe, einer Behinderung, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität wird in der Budak GmbH nicht geduldet.

FIRMENEIGENTUM

Eigentum des Unternehmens ist pfleglich und behutsam zu behandeln. Diebstahl, vorsätzliche Beschädigung und unrechtmäßige Handlungen sind untersagt und werden geahndet oder angezeigt. Privatnutzung von Firmeneigentum ist gestattet, wenn dies von der jeweiligen Führungskraft erlaubt und dokumentiert wird.

WETTBEWERB

Mitarbeitern ist es nicht erlaubt:
mit Mitbewerbern über Preise, Kapazitäten, Vertrieb, Ausschreibungen, Gewinn, Gewinnmargen, Kosten etc. zu sprechen oder Absprachen mit Mitbewerbern über Wettbewerbsverzicht, Einschränkung von Lieferantenbeziehungen, Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder über Aufteilung von Kunden, Märkten, Gebieten oder Produktionsprogrammen zu treffen,
Verbreitung und Einholung unternehmensschädigender Informationen über die BUDAK GmbH oder ein anderes Unternehmen, über Produkte, Dienstleistungen, Kunden oder Personen werden sanktioniert. Ebenso Konkurrenz-spionage oder andere unlautere Wettbewerbsmethoden. Sollten derartige Aktivitäten bekannt werden, sind diese unverzüglich zu melden.

KORRUPTION UND BESTECHUNG

Korrupte Tätigkeiten, Geldwäsche oder ähnliches Handeln sind strengstens untersagt. Einladungen, Geschenke und sonstigen Bevorteilungen, die den Wert von 30 Euro nicht überschreiten, sind zulässig. Geschäftsessen sind erlaubt, die im Rahmen einer gewöhnlichen Zusammenarbeit bleiben. Das Angebot oder die Annahme von Zuwendungen, die als Bestechungsversuch gelten können, müssen verhindert werden. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit gegen Entgelt ist der Geschäftsleitung vorher schriftlich mitzuteilen.

DOKUMENTE UND FINANZUNTERLAGEN

Von allen Mitarbeitern wird eine genaue und transparente Buchführung sowie genaue und transparente Rechnungslegungssysteme erwartet. Es ist den Mitarbeitern untersagt, Gelder „an den Büchern vorbeizuführen“, geheime Konten, nicht erfasste Bankkonten, Schmiergeldkassen, gefälschte Bücher zu führen oder andere Mittel anzuwenden, die zur Verzerrung von Unterlagen oder Berichten über das wahre Geschäftsergebnis und die finanzielle Situation des Unternehmens verwendet werden könnten. Alle Beschäftigten stellen den Schutz von Verträgen, Finanzdaten, Kunden- und Mitarbeiterinformationen vor unberechtigtem Zugang und Einsicht Dritter sicher.
Unternehmensinterne Informationen und Unterlagen dürfen nicht nach außen getragen werden.

VERSCHWIEGENHEIT

Verschwiegenheit ist zu wahren über interne Angelegenheiten des Unternehmens, sowie Geschäftsvorgänge und Zahlen. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

UMGANG MIT FEHLVERHALTEN

Jeder Mitarbeiter kann gegenüber der Führungskraft eine Beschwerde vorbringen oder auf Umstände hinweisen, die eine Regelverletzung bedeuten. Sämtliches Fehlverhalten, Pflichtverstöße und Missstände sind dann an die folgende Stelle zu melden:

https://report.hintcatcher.com/KfZ43x4LHrUHeD0IJF1f